ACHTUNG! UMSTELLUNG AUF DAS E-REZEPT!
Seit Anfang des Jahres 2023 muss einmal pro Quartal die Original-Ecard gesteckt werden, damit Verschreibungen als e-Rezept in der Apotheke ersichtlich sind.
Die Apotheke kann das von der Ärztin ausgestellte e-Rezept wiederum nur abrufen und das darin hinterlegte Medikament abgeben, wenn…
- die e-card vorgelegt wird oder
- das e-Rezept als Ausdruck vorgelegt wird oder
- die zwölfstellige e-Rezept-ID (REZ-ID) oder
- der QR-Code des e-Rezeptes in einer App (BVAEB, ÖGK, SVSGo, MeineSV) vorgelegt wird.
Das Einlösen eines Rezeptes nur anhand der Sozialversicherungsnummer, wie es während der Pandemie gehandhabt wurde, ist nun nicht mehr möglich.
Rezepte, welche bis 13:00 Uhr angefordert werden, können am nächsten Werktag in der Apotheke Ihrer Wahl mit Ihrer e-card eingelöst werden.
Das Rezept wird von uns automatisch an die Apotheken übermittelt.
Das Abholen in der Ordination ist aktuell nicht notwendig.
Bitte teilen Sie uns Ihr Medikamente mit Namen, Wirkstoffmenge, Packungsgröße und Anzahl mit.
Beispiel: Candesartan, 8 mg, 30 Stück
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