Umstellung auf das e-Rezept
Liebe Patienten und Patientinnen!
Das Papier-Kassenrezept wurde nun endgültig vom digitalen e-Rezept abgelöst. Das bedeutet, dass nach Stecken der eCard die von der Ärztin ausgestellten e-Rezepte automatisch elektronisch erfasst werden und in der Apotheke Ihrer Wahl ersichtlich sind.
Die Apotheke kann das von der Ärztin ausgestellte e-Rezept wiederum nur abrufen und das darin hinterlegte Medikament abgeben, wenn…
- die e-card vorgelegt wird oder
- das e-Rezept als Ausdruck vorgelegt wird oder
- die zwölfstellige e-Rezept-ID (REZ-ID) oder
- der QR-Code des e-Rezeptes in einer App (BVAEB, ÖGK, SVSGo, MeineSV) vorgelegt wird.
(Dies gilt nicht für Privatrezepte!)
Das Einlösen eines Rezeptes nur anhand der Sozialversicherungsnummer, wie es während der Pandemie gehandhabt wurde, ist nun nicht mehr möglich.
Mehr dazu finden Sie hier: e-Rezept: total digital
Weiters ist es seit 01.07.2023 notwendig, bei Ihrer behandelnden Ärztin alle 90 Tage Ihre eCard zu stecken, damit diese zugriffsberechtigt ist und Funktionen wie etwa die Elektronische Gesundheitsakte, die E-Medikation und der Zugriff auf den E-Impfpass weiterhin möglich sind. Diese Zugriffsberechtigung kann über die Elektronische Gesundheitsakte „ELGA“ auf bis zu 365 Tage erweitert werden.
Hier geht es zum ELGA-Portal: https://secure.gesundheit.gv.at/ (Voraussetzung: ID-Austria bzw. Handysignatur)
Kurze Anleitung: Unter dem Reiter „ELGA-GDA“ finden Sie Ihre derzeit zugriffsberechtigen Gesundheitsdienstanbieter. Dort kann mittels dem „Bearbeiten-Symbol“ die Zugriffsdauer des jeweiligen GDA verändert werden.
Sollten Sie noch keine Handysignatur bzw. ID-Austria eingerichtet haben, finden Sie hier alle weiteren Informationen: https://www.oesterreich.gv.at/id-austria.html
Ihr Ordinationsteam